....unser Bericht
zum Einsatz!
 
Rauchmelder können nur Leben retten, wenn wir richtig damit umgehen!
   
Die Rauchmelderpflicht in Thüringen zum 31.12.2018 ist wahrscheinlich noch nicht mal in jeder Wohnung wirklich angekommen, da zeichnen sich auch schon die ersten Probleme damit ab.

"Rauchmelder können Leben retten", so der offizielle Slogan in der Werbung um ein Produkt, was wirklich Gutes für alle Menschen bewirken soll. Das sehen auch die Feuerwehren so. Nun zeichnet sich allerdings schon mal ab, dass es gleichwertige Probleme wie mit Brandmeldeanlagen gibt.

Der Gesetzgeber hat nämlich vergessen oder es als Selbstverständlichkeit angesehen, dass man aufklärt was zu tun ist, wenn die lautstarken Warngeräte in Wohnungen auslösen. Währenddessen mobile Menschen innerhalb einer solchen Wohnung schon aus Lärmgründen die Ursache der Auslösung suchen und sie möglichst sogar selbst beseitigen, bleiben die Schwächsten unserer Gesellschaft wieder mal auf der Strecke.

So passierte es am 15.01.2019 auch in einer Wohnung im Schleizer Langenwiesenweg. Offenbar war eine ältere Dame in ihrer Wohnung gestürzt und konnte somit auch nicht mehr ihren Herd erreichen auf dem ihr Essen nach und nach verkochte und dann verkohlte. Nach offenbar sehr langer Zeit erkannte eine Nachbarin zwar den Umstand des ausgelösten Rauchwarnmelders, alarmierte aber nicht Feuerwehr sondern über Umwege den Sohn der älteren Frau. Dieser eilte zur Wohnung und alarmierte dabei aber auch nicht die Feuerwehr.

Klar ist, selbst die Feuerwehr kann von außen nicht erkennen, warum diese wirklich sinnvolle Alarmtechnik ausgelöst hat. Erst der später eingetroffene Notarzt alarmierte die Feuerwehr. In der Wohnung hatte sich offenbar über einen sehr langen Zeitraum Rauch durch das angebrannte Essen in großem Umfang gebildet, welcher später durch die Feuerwehr mittels Hochleistungslüfter aus der Wohnung wieder herausgepresst wurde.

Jedoch sollte jeder wissen, ein richtiger Brand hätte den ganz sicheren Tod der älteren Frau bedeutet. Bereits nach wenigen Minuten sind die Rauchgase tödlich.
Deshalb appellieren die Kameradinnen und Kameraden der Schleizer Feuerwehr an alle Menschen unserer Gesellschaft, mit der neuen Rauchmelderpflicht auch die Chance zu verbinden, wirklich Leben zu retten. Dazu ist es dringend notwendig, einem solchen Alarmton möglichst ohne eigener Gefährdung nachzugehen und umgehend bei nicht direkter Erkennung der Gefahr oder bei Erkennung eines Brandes die Feuerwehren über die Notrufnummer 112 alarmieren zu lassen. Bitte verlieren Sie nicht unnötig Zeit. Eine Reanimation eines erstickten Menschen hat nach ca. 17 Minuten kaum noch Aussicht auf Erfolg.
Dazu ist aber auch nötig, an die jüngsten und vor allem ältesten Menschen unter uns zu denken.
Wie in diesem Beispiel zu erkennen ist, hat man sowohl seitens des Vermieters als auch seitens der Familien noch nicht den wahren Hintergrund der Rauchmelderpflicht den Menschen aller Generationen beigebracht.

Die Feuerwehr Schleiz appelliert auch im Sinne aller anderen Feuerwehren Thüringens, sich dringend mit dem Thema Rauchmelder zu befassen und sie nicht nur als neues Gerät an den Decken von Wohnungen und anderen Gebäuden zu sehen. Wir appellieren an die Lehrer der Schulen, an die Verbände zur Betreuung älterer Menschen aber auch an alle Familien, reden Sie darüber was zu tun ist, wenn bei Ihnen oder auch bei Ihrem Nachbarn die Rauchwarnmelder auslösen.

Abschließend möchten wir uns zu den immer wieder diskutierten Kosten äußern. Der Einsatz der Feuerwehr am 15.01.2019 kostet der älteren Frau, deren Familie oder auch dem Vermieter keinen Cent. Brandbekämpfung ist in Thüringen grundsätzlich kostenneutral.
Wenn Sie eine Auslösung von Rauchwarnmeldern in Ihrer Wohnung haben, oder eine bei Ihrem Nachbarn feststellen, diese dann aber bis zum Eintreffen beseitigt haben und die Ursache für die Auslösung ebenfalls nicht mehr zu erkennen ist, sollten Sie möglichst Zeugen haben, die bestätigen können, dass der Umstand der Alarmierung wirklich gegeben war.
Am Ende muss daraus die Feuerwehr oder Polizei erkennen, dass es sich nicht um eine böswillige Alarmierung handelte.