April, April
Aber:   Vieles an dem Bericht entspricht - leider - der Realität
 
Nur ganz selten war einer unserer Aprilscherze so nah dran an der Realität, wie der in diesem Jahr.
Löscht man die Überschrift, Absätze 1 und 2 sowie die letzten beiden Absätze weg (alles unten blau Markierte), schon entspricht der Artikel der vollen Wahrheit.

Natürlich haben die Schleizer sich nicht aus dem Katastrophenschutz abgemeldet, doch wie geht es weiter?
Das Beste ist, wir tun das, was alle tun - NICHTS!

Irgendwann kommt die Katastrophe und mit ihr auch das Erwachen. Mal sehen, was die Verantwortlichen dann aus dem Ärmel zaubern. Tatsache ist, dass nichts so schlecht "funktioniert" wie unser Katastrophenschutz im Saale- Orla Kreis und in weiten Teilen in Thüringen. Keine Ausbildung, keine Übung in den letzten Jahren, keine Registrierung von Einsatzkräften - einfach gar nichts ist passiert.

Ja liebe Kritiker, da war doch noch die Gefahrgutübung 2014 in Pößneck....  eigentlich nicht im Sinne einer Katastrophe.... Oh? Reden wir nicht doch lieber über etwas anderes?

Die meisten Feuerwehren pfeifen personell aus dem letzten Loch. Überall gehen die Zahlen aktiver Kameraden zurück. Natürlich finden sich jetzt sofort einige Wenige, die im Falle einer Katastrophe die Welt einreißen wollen. Doch wenn man mal endlich ehrlich wäre - wirklich schlagkräftig ist man unter den aktuellen Voraussetzungen überhaupt nicht. Oder?

Sei es wie es ist, wir wollten ja nur mal zum Nachdenken anregen und gehen nun zum Alltagsgeschäft über und tun in Sachen Katastrophenschutz eben mal:   
NICHTS!
 

horizontal rule

 
Das berichteten wir gestern:
Feuerwehren der Stadt Schleiz steigen aus dem Katastrophenschutz aus
 
 
 
Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schleiz steigen zum Monatswechsel aus den Katastrophenschutzzügen des Landes Thüringen aus und meldeten Mannschaft und Technik bei der Unteren Katastrophenschutzbehörde ab.
Vorausgegangen waren heftige Diskussionen in der Wehrführungssitzung der Schleizer Feuerwehr am vergangenen Montag.


Grund für den Austritt ist die Tatsache, dass offenbar völlig unbemerkt die Gesetze Thüringens so geändert wurden, dass jeder mit seinem Eintritt in die Feuerwehr auch automatisch seine Mitarbeit im Katastrophenschutz erklärt. Doch genau diese Auffassung teilen die Schleizer Einsatzkräfte überhaupt nicht.


Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht im April 2012 wurden alle Mitglieder der Katastrophenschutzzüge von der Unteren Katastrophenschutzbehörde zum Dienst verpflichtet. Dabei gab es die Kameraden, die Ihren Wehrdienst als achtjährigen Feuerwehrdienst abgalten. Andere waren freiwillig im Katastrophenschutz, dessen Verpflichtung alle fünf Jahre erneuert werden musste. Diese Regelung soll nun mit dem Hinweis auf den § 29 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -) nicht mehr gelten, da durch die Mitwirkung in der Feuerwehr automatisch die Pflicht zur Mitarbeit im Katastrophenschutz bestehen würde.

Auszug aus dem Gesetz:

§ 29 Helfer im Katastrophenschutz, Rechtsstellung  (ThürBKG)

(1) Helfer im Katastrophenschutz sind Personen, die in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes tätig sind. Sie verpflichten sich gegenüber der Hilfsorganisation, bei Einheiten nach § 28 Abs. 4 gegenüber der unteren Katastrophenschutzbehörde, zur Mitwirkung im Katastrophenschutz, soweit sich ihre Mitwirkungspflicht nicht bereits aus der Zugehörigkeit zu der Hilfsorganisation ergibt.

(2) Vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen bestehen Rechte und Pflichten der Helfer nur gegenüber der Hilfsorganisation, der sie angehören. Soweit die organisationseigenen Regelungen nichts Abweichendes bestimmen, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes mit Ausnahme des § 14 a entsprechend.

 
Vom Umstand, dass sich offenbar die Verpflichtung und die Organisation des Katastrophenschutzes geändert haben, wurden die Wehrführungen weder informiert, noch wurden Maßnahmen diesbezüglich abgestimmt.

Da vier Fahrzeuge der Feuerwehren der Stadt Schleiz im Katastrophenschutz mehr oder weniger integriert sind, sollen demnach nun auch alle aktuell 127 aktiven Kameraden der Schleizer Feuerwehren völlig überraschend in den Katastrophenschutzzügen integriert sein und könnten somit auch zu Einsätzen in dessen Rahmen angefordert werden.
Doch weder die Satzung über die Feuerwehren der Stadt Schleiz noch andere Regeln und Verordnungen haben bisher diesen Umstand bei der Verpflichtung eines jeden Kameraden oder jeder Kameradin durch den Bürgermeister (zuvor Bürgermeisterin) aufgezeigt. Im Gegenteil. Warum soll ein junger Mensch, der für seine Stadt, seine Gemeinde ehrenamtlich etwas Gutes tun möchte, warum soll er auch automatisch in einer solchen Einheit mitarbeiten?

Hallo?..... lieber Feuerwehrverband Thüringen, wo waren wir denn da bei der Mitwirkung dieser Gesetzesänderung?

Kurioserweise gelten diese Regeln nicht für andere Organisationen. Helfer von Rettungsdienst oder Wasserwachten werden noch einzeln verpflichtet.

Nun hat die Schleizer Wehrführung die Reißleine gezogen. Das LF 16-TS als reines Katastrophenschutzfahrzeug wurde umgehend der Unteren Katastrophenschutzbehörde zurückgegeben. Für den Gefahrgutwagen wird zurzeit eine Lösung gesucht. Schließlich beziehen sich die Aufgaben des Gefahrgutzuges eher auf die des Landkreises als auf die des Katastrophenschutzes.
Der Rüstwagen ist mittlerweile ein Fahrzeug der Stadt Schleiz und kann einfach aus dem Katastrophenschutzzug gestrichen werden, Ersatz muss dann noch gefunden werden. Für das TLF 4000 gibt es noch Diskussionsbedarf. Dieses Fahrzeug ist zugleich in der Stufe II und der Stufe III des Landkreises im Einsatz.

Nun sind die Kameradinnen und Kameraden der Schleizer Feuerwehren gespannt auf die Reaktionen aus den Katastrophenschutzbehörden.
Tatsache ist allerdings auch, dass viele Feuerwehren wegen Personalmangel eh nicht mehr effektiv im Katastrophenschutz mitarbeiten können. Die bisherigen Einsätze im Katastrophenschutz gingen meist über mehrere Tage und schwächten somit die Feuerwehren in ihrer Einsatzbereitschaft.